Medizinisch psychologische Untersuchung wegen Drogen – Konsequenzen bei Rauschmittelkonsum

Wenn Autofahrer am Steuer Drogen wie etwa Cannabis, Kokain oder Amphetamine zu sich nehmen, dann stellen Sie eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund wird der Konsum von Drogen am Steuer im Verkehrsstrafrecht ebenso hart bestraft, wie ein Vergehen mit Alkohol. Im Gegensatz zur Trunkenheitsfahrt verstößt der Fahrer unter Drogeneinfluss häufig aber auch noch gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Zwar liegt hier im Vergleich zum Alkohol kein konkreter Grenzwert vor, dafür kommt es bei den sogenannten berauschenden Mitteln auf die konsumierte Menge an. Dann muss sich der Fahrer vorerst von seinem Führerschein aufgrund der Drogen verabschieden. Daneben droht fast immer eine MPU wegen der Drogen.

Zusammenfassung der MPU bei Drogenkonsum

  1. Schritte der MPU bei Drogenkonsum

  • Registrierung und schriftliche Befragung

  • Medizinische Drogentests

  • Tests zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit

  • Psychologisches Gutachten

  1. Dauer einer MPU aufgrund von Drogenkonsum

  • Erforderlich ist ein Nachweis der Drogenabstinenz über sechs Monate oder ein Jahr vor der MPU

  • Die MPU selbst nimmt etwa 2,5 Stunden in Anspruch

  1. Arten von Drogentests während der MPU

  • Urinprobe

  • Speicheltest

  • Haarfollikelanalyse

  • Blutuntersuchung

Wann besteht die Gefahr einer MPU aufgrund von Drogen?

Wie bereits erwähnt, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fast immer die Folge sein, wenn ein Autofahrer unter Drogeneinfluss erwischt wird. Eine MPU ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn der Fahrer unter Drogeneinfluss auffällig gefahren ist und sogar einen Unfall verursacht hat. In solchen Fällen können zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss sind im Bußgeldkatalog wie folgt geregelt:

  1. Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

  2. Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

  3. Dritter Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können zusätzlich 3 Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine mögliche Freiheits- oder Geldstrafe drohen.

Wenn ein Fahrer bei einer Verkehrskontrolle keine Anzeichen von Drogenkonsum zeigt – beispielsweise ein Drogenschnelltest negativ ausfällt – und dennoch Drogen mitführt, wird nicht immer sofort eine MPU angeordnet. In manchen Fällen fordert die Behörde zunächst einen Haar- oder Urintest, um festzustellen, ob regelmäßiger Konsum vorliegt, bevor eine MPU angeordnet wird.

Ablauf und Untersuchungen der MPU bei Drogenkonsum

Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund von Drogenkonsum folgt man generell dem gleichen Verfahren wie bei einer MPU aus anderen Gründen. Der Teilnehmende muss dabei verschiedene Schritte durchlaufen:

  • Ausfüllen eines Fragebogens

  • Medizinische Untersuchung

  • Leistungstests zur Überprüfung der allgemeinen Fähigkeiten

  • Gespräch mit einem Verkehrspsychologen

Im Falle einer MPU aufgrund von Drogen steht insbesondere die Überprüfung des Ausmaßes des Drogenkonsums im Vordergrund. Es gibt verschiedene Methoden, um den Drogenkonsum zu ermitteln:

  • Speicheltest: Wird bevorzugt bei Verkehrskontrollen eingesetzt

  • Schweißtest: Ein weiterer Schnelltest, der im Straßenverkehr Anwendung findet

  • Urinscreening: Übliche Methode bei der MPU, kann aber auch bei Verkehrskontrollen eingesetzt werden

  • Haaranalyse: Speziell bei der MPU angewendet, um den Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachzuweisen

  • Blutprobe: Erfolgt im Labor und gilt nicht als Schnelltest

Schnelltests für Drogen mittels Speichel- und Schweißproben

Beim Speichel-Drogentest gibt der Fahrer eine Speichelprobe auf einen Teststreifen ab. Ein medizinisches Gerät liefert dann innerhalb weniger Minuten das Testergebnis. Ähnlich funktioniert der Drogentest mittels Schweiß, bei dem spezielle Testgeräte zum Einsatz kommen.

Autofahrer können es ablehnen, bei einer Verkehrskontrolle einen Drogenschnelltest durchzuführen. Der Grund hierfür ist, dass das Ergebnis solcher Tests in der Regel vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen wird. Allerdings kann die Verweigerung eines solchen Tests durch die Polizeibeamten oft als Indiz für möglichen Drogenkonsum gedeutet werden. In solchen Fällen werden die Betroffenen meist zur Polizeistation mitgenommen, um eine Blutprobe abzugeben. Diese Blutentnahme, die nur von einem Arzt durchgeführt werden darf und einen richterlichen Beschluss erfordert, ist vor Gericht zulässig.

Urinanalyse bei der MPU für Drogen

Für die Drogendetektion im Rahmen einer MPU ist die Urinanalyse eine effektive Methode, da Drogen häufig über die Nieren ausgeschieden werden. Der betreffende Teilnehmer muss hierfür eine Urinprobe zur Verfügung stellen, die dann im Labor auf spezifische Drogenbestandteile untersucht wird.

Die Fähigkeit, Drogen im Urin nachzuweisen, ist hoch. Beispielsweise kann Tetrahydrocannabinol (THC), der Hauptwirkstoff von Cannabis, bei regelmäßigem Konsum in einer MPU noch bis zu 16 Wochen nach dem letzten Gebrauch nachgewiesen werden. Wer also Cannabis während des MPU-Prozesses konsumiert, riskiert erheblich, seinen Führerschein nicht zurückzuerhalten. Sogar bei einmaligem Konsum ist THC bis zu zwei bis drei Tage im Urin feststellbar. Die Nachweisdauer anderer Drogen im Rahmen einer MPU sieht ungefähr wie folgt aus:

  • Opiate wie Heroin: je nach Dosis 48 bis 96 Stunden nachweisbar

  • Freies Morphin (ein Opiat): 24 bis 48 Stunden nachweisbar

  • Kokain: je nach Dosis bis zu 12 Stunden nachweisbar

Eine Haaranalyse kann bei der MPU jedoch noch genauere Aufschlüsse darüber geben, ob und wie regelmäßig eine Person Drogen konsumiert.

Haaranalyse bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Bei der MPU wird häufig ein Haartest durchgeführt, um langfristigen Drogenkonsum eines Individuums aufzuzeigen. Haare sind ein ideales Untersuchungsmaterial, da sie über einen längeren Zeitraum hinweg verschiedene Fremdstoffe in ihrer Struktur einlagern und speichern.

Die Art der Fremdstoffe spielt dabei keine Rolle, und praktisch jede Haarart ist für den Test geeignet:

  • Kopfhaar

  • Achselhaar

  • Brusthaar

  • Schamhaar

Um Manipulationen der Haarprobe vorzubeugen, wird normalerweise eine ganze Haarsträhne, meist vom Hinterkopf, entnommen. Vor der Laboranalyse werden diese Haare gewaschen. Es ist wichtig, dass die Haare unbehandelt sind, also nicht gefärbt, getönt oder gebleicht wurden. Die Haare sollten mindestens 3 cm lang sein, um Drogenkonsum der letzten drei Monate nachzuweisen. Substanzen wie Cannabis, Kokain und andere psychoaktive Mittel lagern sich in den Haarwurzeln ein und verbleiben lange in der Haarmatrix.

Fragenkatalog zur MPU bei Drogenkonsum

Wenn ein Fahrer aufgrund von Drogenkonsum zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, erwartet ihn ein ausführliches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Im Rahmen dieser MPU werden spezifische Fragen gestellt, die entscheidend dafür sind, ob die Person wieder fahrtauglich ist. Mögliche Fragen im MPU-Gespräch zum Thema „Drogen“ können sein:

  • Welche Drogen und in welcher Menge haben Sie am Tag des Vorfalls konsumiert?

  • Aus welchem Grund sind Sie nach dem Drogenkonsum Auto gefahren?

  • Wann und unter welchen Umständen hatten Sie den ersten Kontakt mit Drogen?

  • In welchen Situationen griffen Sie besonders zu Drogen?

  • Wie regelmäßig ist Ihr Drogenkonsum?

  • Wie hat sich Ihr Drogenkonsum in letzter Zeit verändert? Wie fühlen Sie sich mit diesen Veränderungen?

  • Hat sich Ihr soziales Umfeld aufgrund Ihres veränderten Drogenkonsums gewandelt? Wie haben Ihre Freunde und Familie darauf reagiert?

  • Bitte beurteilen Sie Ihren Drogenkonsum.

  • Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, in Zukunft erneut Drogen zu konsumieren?

  • Würden Sie sich erneut unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen?

  • Warum ist das Fahren unter Drogeneinfluss in Deutschland verboten? Bitte geben Sie Ihre eigene Einschätzung dazu.

  • Mit welchen Maßnahmen würden Sie das Risiko eines erneuten Drogenkonsums und Fahrens unter Drogeneinfluss verhindern?

Kosten einer MPU bei Drogenvergehen

Die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Drogenkonsum sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Grundgebühr für eine MPU wegen Drogen liegt bei etwa 338 Euro netto, inklusive des erforderlichen Drogenscreenings erhöht sich der Betrag auf rund 466 Euro netto. Zusätzliche Kosten können anfallen für:

  • Eine Haaranalyse oder Urinprobe speziell für Drogen: ca. 200 bis 600 Euro

  • Die Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung selbst: ca. 400 Euro

  • Vorbereitungskurse speziell zum Thema Drogen: ca. 1.000 Euro

Insgesamt können sich die Kosten somit auf etwa 1.600 bis 2.000 Euro belaufen. Mindestens sollten jedoch mit Kosten von 500 bis 600 Euro gerechnet werden.

Die Vorbereitung auf eine MPU im Bereich Drogen kann zwar kostspielig sein, ist jedoch oft sehr nützlich. Sie hilft, das eigene Verhalten zu reflektieren und das Fehlverhalten zu erkennen, um zukünftig sowohl die eigene Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine psychologische Beratung kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. Wenn sich der Betroffene bereits im Vorfeld mit seinem Drogenproblem auseinandersetzt und aktiv an einer Lösung arbeitet, steigen die Chancen, ein positives Gutachten bei der MPU zu erhalten.

Verjährungsfrist einer MPU bei Drogenvergehen

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wegen Drogenvergehen verjährt nach 15 Jahren. Normalerweise ist nach diesem Zeitraum keine MPU mehr notwendig. Während dieser 15 Jahre ist es dem Fahrer allerdings nicht gestattet, Auto zu fahren, da er in dieser Zeit weder eine gültige Fahrerlaubnis noch einen Führerschein besitzt. Ob nach Ablauf der 15 Jahre tatsächlich keine MPU aufgrund von Drogenkonsum mehr erforderlich ist, wird letztlich von der zuständigen Behörde entschieden. Es ist möglich, dass die Behörde vor der Neuausstellung der Fahrerlaubnis dennoch eine Haarprobe verlangt, um sicherzustellen, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit keine berauschenden Substanzen konsumiert hat.

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